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             Charta von Parma
              Endgültige Version, 19. November 2003 
			  Präambel
			  Dieses Dokument unterstützt und führt die grundlegenden 
                Prinzipien von Lund fort. 
              Die Group of the National Representatives (NRG) (Gruppe der nationalen 
                Repräsentanten), die von den zuständigen nationalen 
                Behörden für Kultur in der Europäischen Union bestellt 
                worden sind, hat sich am 19. November 2003 in Parma zusammengefunden 
                und sich auf folgende Prämissen und Artikeln geeinigt, die 
                zusammen dieses Dokument ausmachen. 
              Die Deklaration ist gedacht als ein weiter wachsendes Dokument, 
                das andere Initiativen, wie zum Beispiel das Brussels Quality 
                Framework, integriert und offen ist für Verbesserungsvorschläge 
                zur Erfüllung der in diesem Dokument formulierten Zielvorgaben. 
                Die Umsetzung erfolgt über die Mechanismen des Lund Aktionsplans 
                sowie im Rahmen der regulären Treffen des NRGs und wird operationell 
                vom europäischen Minerva Netzwerk unterstützt. 
              Die Reichhaltigkeit des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes 
                in Europa erfordert die uneingeschränkte Aufmerksamkeit zu 
                ihrer Erhaltung und Valorisierung. Die Informationsgesellschaft 
                sowie die zunehmende Verbreitung von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien 
                nehmen Einfluss auf die Politik der Mitgliedstaaten und deren 
                Initiativen - auch bezüglich des kulturellen und wissenschaftlichen 
                Erbes. 
              Digitalisierung ist essentiell für europäische Kultureinrichtungen 
                hinsichtlich der Erhaltung und der Valorisierung des europäischen 
                kollektiven Kulturerbes, der Sicherung der kulturellen Vielfalt, 
                des verbesserter Zugangs der BürgerInnen zu diesem Erbe, 
                der Stärkung von Bildung und Tourismus sowie der Leistung 
                eines Beitrages zur Entwicklung von neuen digitalen Inhalten und 
                der Service-Industrie. Um den Erfolg, die Wirtschaftlichkeit sowie 
                die Nachhaltigkeit von Initiativen in diesem Bereich sicher zu 
                stellen, müssen zunächst die wesentliche Anforderungen 
                identifiziert werden: 
              
                -  Es besteht ein großer Bedarf an politischen und institutionellen 
                  Strategien sowie deren Harmonisierung; auch das Bewusstsein 
                  und die Wahrnehmung um die Entwicklung in anderen Staaten (und 
                  innerhalb anderer Staaten) auf Politik-, Programm- und Projektebene 
                  muss gestärkt werden;
 
                   
                 
                - Richtlinien und Best Practice Beispiele, um die Kosteneffizienz 
                  und die Qualität der Digitalisierungsinitiativen zu verbessern, 
                  sind gefragt;
 
                   
                 
                - Standards, die Interoperabilität unterstützen und 
                  den europaweiten Zugang zu digitalisierten Inhalten erleichtern
 
                   
                 
                - Der Bedarf einer inhaltlichen Fokusierung, zur Verbesserung 
                  der Koordination von europäischen Politiken für die 
                  Digitalisierung von kulturellen Inhalten;
 
                   
                 
                -  Die neuen Beitrittsstaaten können von der Erfahrung 
                  der jetzigen EU-Mitgliedstaaten profitieren und gemeinsam die 
                  bestehenden Stärken besser zu nutzen, Potenziale besser 
                  ausschöpfen zu können sowie Schwächen zu identifizieren 
                  und damit eine gemeinsame Forschungsagenda zu formulieren.
 
               
			  Unter Berücksichtigung der oben genannten 
                Prämissen hat sich die National Representatives Group auf 
                die Realisierung der folgenden Ziele geeinigt 
			  
              
                - Artikel 1 – Vernünftige Verwendung 
                  von neuen Technologien
 
                  Die National Representatives Group wird kulturelle Einrichtungen 
                  in Europa in deren Bestrebungen unterstützen, Kultur und 
                  Wissen durch den angemessenen Einsatz von neuen Technologien, 
                  insbesondere das Internet und das Web, zu verbreiten. 
                   
                 
                - Artikel 2 - Zugänglichkeit
 
                  Die National Representatives Group sieht Zugänglichkeit 
                  als fundamentales Kriterium für alle BürgerInnen, 
                  unabhängig von Alter oder technischem Verständnis. 
                  Besondere Aufmerksamkeit soll Personen mit Behinderungen und 
                  Beeinträchtigungen zu Teil kommen. Deshalb werden die Erfordernisse 
                  für die Zugänglichkeit in verschiedensten Aspekten 
                  in allen Richtlinien und Empfehlungen durch die Gruppe integriert. 
                  Diese Voraussetzungen werden im Kontext von internationalen 
                  Standards für Zugänglichkeit entwickelt, wie zum Beispiel 
                  die Empfehlungen des World Wide Web Konsortiums oder ähnlicher 
                  Initiativen. 
                   
                 
                - Artikel 3 - Qualität
 
                  Die National Represenatives Group wird der Umsetzung von Qualitätsstandards 
                  für kulturelle und wissenschaftliche Web-Applikationen 
                  besondere Aufmerksamkeit schenken. Es wird die Ergebnisse von 
                  Minerva disseminieren und fördern sowie öffentliche 
                  Informationsveranstaltungen sowie Ausbildungsinitiativen unterstützen. 
                   
                 
                - Artikel 4 – Urheberrechte (IPRs) 
                  und Privatsphäre
 
                  Die NRG erkennt die Wichtigkeit, eine Balance zwischen Zugang 
                  zu wissenschaftlichem und Kulturerbe und gleichzeitiger Respektierung 
                  von Urheberrechten (Intellectual Property Rights – IPRs) 
                  sowie der Privatsphäre eines jeden einzelnen zu halten. 
                  Deshalb will die Gruppe die Adaption von verfügbaren technischen 
                  und rechtlichen Instrumenten zur Verbesserung der Zugänglichkeit 
                  und der Überwindung von legislativen und normativen Beschränkungen 
                  vorantreiben. Sie wird sich auch verstärkt um den Dialog 
                  zwischen den Kulturen und Wissenschaft, IPR Experten, Firmen 
                  die Management-Systeme für digitale Rechte entwickeln sowie 
                  der Content Industrie bemühen. 
                   
                 
                - Artikel 5 – Interoperabilität 
                  und Standards
 
                  Die National Representatives Group ist bestrebt, dass alle BürgerInnen 
                  in der Lage sind, Inhalte gemäß ihrer spezifischen 
                  Bedürfnisse zu finden. Deshalb unterstützt sie die 
                  Einführung von technischen Richtlinien und offenen Standards 
                  für e-Services, die die integrierte und umfassende Darstellung 
                  von Europas wissenschaftlichem und kulturellem Erbe ermöglicht. 
                   
                 
                - Artikel 6 – Inventare und Mehrsprachigkeit
 
                  Die National Representatives Group erkennt, dass das Wissen 
                  um existierende Bestände und bestehender Ressourcen sowie 
                  das sorgfältige Monitoring von neuen Entwicklungen in diesem 
                  Bereich nötige Voraussetzungen für die Realisierung 
                  von Dienstleistungen für die europäische BürgerInnen 
                  sind. Aufgabe dieser Services muss es sein, kulturelle und wissenschaftlich 
                  relevante digitale Ressourcen zugänglich zu machen. Neben 
                  dem Wissen um diese Bestände ist es auch notwendig, nachhaltige 
                  technische Infrastrukturen auf europäischer Ebene und mehrsprachig 
                  zu definieren, die es erlauben solche Ressourcen zu finden und 
                  zugänglich zu machen. Die National Representatives Group 
                  verpflichtet sich zur Unterstützung dieser Ziele. 
                   
                 
                - Artikel 7 - Benchmarking
 
                  Die National Representatives Gruppe erkennt die Wichtigkeit 
                  von Benchmarking Aktivitäten, v.a. hinsichtlich der folgenden 
                  Zielsetzungen: 
                  
                    -  Wissensfortschritte von anderen;
 
                    - Monitoring sowohl von Fortschritten als auch von sich 
                      abzeichnenden Hindernissen durch die Analyse von Ereignissen 
                      in anderen Ländern;
 
                    - die Stärkung der Beteiligung von kulturellen Institutionen, 
                      insbesondere hinsichtlich der Präsentation ihrer Einrichtung, 
                      ihrer Politik sowie ihrer Programme und Projekte.
 
                   
                  Deshalb unterstützt die NRG Kampagnen zur Datengewinnung 
                  in jedem der teilnehmenden Ländern und empfiehlt die regelmäßige 
                  Veröffentlichung von Berichten über Resultate und 
                  deren Analyse. Über Minerva sind die Benchmarking-Fragebögen 
                  gemeinsam mit den dazugehörigen ausgewerteten Statistiken 
                  dieser Fragebögen in Echtzeit online verfügbar. 
                   
                 
                - Artikel 8 – Kooperation auf nationaler, 
                  europäischer und internationalen Ebene
 
                  Die Kooperation von nationalen, europäischen und internationalen 
                  Institutionen und Organisationen, die sich mit der Erhaltung 
                  und der Valorisierung von kulturellem und wissenschaftlichem 
                  Erbe beschäftigt, soll gefördert werden. Die NRG verpflichtet 
                  sich deshalb dazu, dass: 
                  
                    -  nationale Institutionen Experten nominieren, die mit 
                      bestehenden Arbeitsgruppen zusammenarbeiten;
 
                    -  die NRG und das Minerva-Netzwerk den Mitgliedstaaten 
                      als Referenz für zukünftiges Wachstum und kontinuierliche 
                      Erneuerung dient.
 
                   
                  Die NRG wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen und europäischen 
                  Programmen unterstützen, mit dem Ziel, die Verwendung von 
                  finanziellen Ressourcen zu optimieren, Erfahrung auszutauschen 
                  sowie neue gemeinsame Initiativen ins Leben zu rufen. Insbesondere 
                  bittet die NRG die Europäische Kommission dazu: 
                  
                    -  die NRG und Minerva so lange zu unterstützen bis 
                      die Ziele, wie sie in dieser Charta formuliert sind, umgesetzt 
                      sind;
 
                    - · hinsichtlich der Definierung und Implementierung 
                      von Programmen zur Unterstützung der europäischen 
                      Kultur die NRG Aktivitäten zu berücksichtigen.
 
                   
                   
                   
                 
                - Artikel 9 - Erweiterung
 
                  Die NRG, unterstützt durch das Minerva Netzwerk, ist eine 
                  offene Gemeinschaft. Deshalb wird parallel ein Ansatz zur Aufnahme 
                  von neuen Ländern und neuen Sektoren der Zivilgesellschaft 
                  entwickelt. In Anbetracht der internationalen Abkommen der Europäischen 
                  Union liegt die Priorität auf folgenden Staaten: die assoziierten 
                  Beitrittswerber-Staaten, Russland, Israel und die mediterranen 
                  Staaten sowie die USA und Kanada. Generell ist das Netzwerk 
                  aber für alle interessierten Staaten offen. 
                  Spezifische Beziehungen werden im Rahmen von Kooperationsabkommen 
                  mit folgenden Sektoren geschlossen werden: 
                  
                    -  mit der Privatwirtschaft sowie dem Industriellen Sektor, 
                      v.a. mit der Software-, Medien- und der Content-Industrien 
                      sowie Organisationen, die sich mit dem Schutz von IPRs beschäftigen;
 
                    - mit dem Tourismussektor;
 
                    -  mit dem Bildungssektor;
 
                    - mit Forschung und Wissenschaft.
 
                   
                   
                   
                 
                - Artikel 10 – Die Zukunft gemeinsam 
                  gestalten: An die Spitze der Informations-gesellschaft
 
                  Die entstehenden Online-Kulturportale stellen einen wichtigen 
                  Faktor für die Entwicklung einer Informationsgesellschaft 
                  für alle dar. Das Fundament für diese Portale bilden 
                  die Kulturwebseiten. Sie müssen hohe Qualität und 
                  Interoperabilität vereinen und den realen Bedürfnissen 
                  der europäischen BürgerInnen entsprechen. Eine Vielzahl 
                  an verschiedenen Akteuren mit unterschiedlichen Fähigkeiten, 
                  Interessen und ökonomischen Ressourcen sind erforderlich 
                  um das gemeinsame Ziel der Implementierung von nachhaltigen 
                  Services für das öffentliche Interesse umsetzen zu 
                  können. Diese Umsetzung soll innerhalb eines gemeinsamen 
                  und koordinierten Ansatzes aller Kulturerbe-Bereiche erfolgen. 
                  Die NRG wird eine leitende/zentrale Rolle in diesem Prozess 
                  spielen - durch die Durchführung einer Reihe von Unterstützungsaktivitäten, 
                  die darauf abzielen: 
                  
                    -  die Abstimmung zwischen nationalen und regionalen Services 
                      zu verbessern;
 
                    -  die Adaption von erfolgreichen Modellen anderer Länder 
                      und Regionen zu fördern;
 
                    -  die Entwicklung von kulturellen e-Services, die den Bedürfnissen 
                      von Lernenden, Touristen und BürgerInnen als auch der 
                      Kultur- und Kreativindustrie entsprechen, voranzutreiben;
 
                    -  die Umsetzung von transeuropäischen Kultur- und 
                      Wissenschaftsportalen auf Basis verteilter Systeme zu fördern.
 
                   
                
			
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